Sachverständigengutachten - Schäden an Gebäuden, Baumängel, Ausführungsmängel

Schädenangebäuden

Sachverständigengutachten über bestehende Baumängel, Bauschäden, fehlerhafte oder mangelhafte Ausführungen in der Realisierung eines Gebäudes oder bei Feststellungen zur Abnahme oder in der Nutzung eines Gebäudes dienen dem Auftraggeber als Beweis für die Durchsetzung seiner Ansprüche.

Hier kann es die Forderung auf Schadensbeseitigung sein , aber auch Kürzungen von Zahlungsforderungen.

Weiterhin begründet ein solches Schadensgutauchten oder auch Baumangelfeststellung eine Abnahmeverweigerung gegenüber der Errichtungsfirma.

In gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es eine Entscheidungsvorlage zur Urteilsfindung. Hier als sogenannte Privatgutachten oder als Bestellung durch die Gerichte oder als Beweissicherungsgutachten.

Baum Kauf/Erwerb einer Bestandsimmobilie wird durch ein Sachverständigengutachten der sogenannte "Reparaturstau", also vorhandene Baumängel oder dringend notwendiger Reparaturbedarf festgestellt und kostenmäßig bewertet. Solch ein Gutachten dient oft als Ergänzungsgutachten für eine Wertermittlung oder auch als Zuarbeit in notariellen Verkaufsurkunden u.ä.

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Wir erstellen o.g. Sachverständigengutachten für Schäden an Gebäude !

Fachspezifische Gutachten z.B: für Elektro, Sanitär- und Heizung, Lüftung oder spezielle statische
Probleme oder Brandschutzprobleme werden in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern auf
diesem Gebiet erstellt.