Rechtsdienstleitungen / Rechtsberatung

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Durch das "Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts" vom 12.Dez. 2007 (BGBl.S.2840 ) wurde das bisherige Rechtsberatungsgesetz aufgehoben und das "Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen" - das sog. Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) eingeführt.

Als erlaubte Nebenleistung ist es Architekten erlaubt, Rechtsdienstleistungen zu erbringen.

Nach §5 ist dieses als Nebenleistung im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Berufsbildes der Architekten zugelassen.

Typische Beratungsleistungen sind hier im Zusammenhang mit den Planungsaufgaben bzw. Vorbereitungen eines Projektes ( z.B. im Rahmen der Grundlagenermittlung):

  • Beratung zum örtlichen Bebauungsrecht
  • Beratung zur Abstandsproblematik/Nachbarrecht
  • Beratung zur Vergabe und zu den Vergabeaufträgen
  • Beratung zur VOB, Nachtragsanerkennungen, geschuldete Leistungen
  • Beratung zur Gewährleistungsfragen

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Sie können sich jederzeit mit Fragen zu den o.g. Themen an uns wenden.
Wir versuchen Sie entsprechend zu beraten und auch zu vertreten.

Wenn es weitergehende rechtliche Probleme gibt, welche in die Hand eines Rechts -
anwaltes gehören, können wir dieses auch vermitteln bzw. würden wir dann
entsprechend mit einem Rechtsanwalt versuchen Ihr Problem zu lösen.