Planungsleistungen

PlanungsleistungUnter "Planungsleistungen" verstehen wir die Grundleistungen, welche durch die aktuelle Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in Ihren einzelnen Leistungsphasen untergliedert ist.

Der Bauherr/Auftraggeber, welcher ein Bauprojekt realisieren will - sei es ein Umbau, ein Anbau oder eine Erweiterung eines Bestandsgebäudes, der Neubau eines Einfamilienwohnhauses oder Mehrfamilienwohnhauses oder sonstiger Bauten wie Werkstätten, Industriegebäude, sonstige Bauten wie Schulen, Arztpraxen - wendet sich an ein Planungsbüro, welches für Ihn planereich seine Ziele und Vorstellungen umsetzt.

Umsetzen ist in diesem Fall die Realisierung der einzelnen folgenden Leistungsphasen der HOAI.

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung

    In diesen vorgenannten Phasen wird in enger Zusammenarbeit, Beratung, Vorabstimmung mit Behörden usw. die Bauvorstellung des Bauherren über das Bauamt zur Genehmigung gebracht. Nach Erreichung dieses Zieles sind die weiteren Phasen

  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe
  7. Mitwirkung bei der Vergabe
  8. Objektüberwachung(Bauüberwachung)
  9. Objektbetreuung

In diesen Phasen 5. bis 9. werden auf der Grundlage der vorliegenen Baugenehmigung und deren evtl. Auflagen die Ausführungspläne für die Baufirmen gefertigt, die benötigten Mengen und Massen ermittelt, die Leistungsbeschreibungen vorbereitet und die Kostenangebote eingeholt.

Der Bauherr wird beraten, welche Firmen für die Realisierung und für die Größe und den Umfang der Baumaßnahmen empfehlenswert und geeignet sind.
Nach Auswahl der Firmen werden die fachlich und bauvertragsrechtlich korrekten Verträge durch unser Büro vorbereitet, welche dann durch den Bauherren mit den entspr. Firmen abgeschlossen werden.

Die Bauausführung wird dann durch uns im Sinne des Bauherren überwacht. Dazu zählen die Einhaltung aller Vorgaben der vereinbarten Verträge, die Kontrolle der Ausführungsqualität, die Terminüberwachung , die sachliche Prüfung der gestellten Rechnungen, Abnahmen der Leistungen, Gewährleistungsabsicherungen u.s.w.

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Wir vertreten Sie als sog. "Bauherrenvertretung" in allen o.g. Phasen

Als Auftragsvergabe wird empfohlen den Teil 1 ( Phase 1. bis 4. ) als erstes zu beauftragen, und danach - also wenn die Baugenehmigung vorliegt - den Teil 2 ( Phase 5. bis 9. ).

Es können aber auch nur einzelne Phasen übernommen werden.