Generalplanung

Der Bauherr und seine Aufgaben, Sorgen und Probleme ohne beauftragter Generalplanung

Generalplanung Bild 1

Auch wenn der Bauherr einen Architekten mit der Planung seines Vorhabens beauftragt, bleiben vielfältige Aufgaben, Verantwortlichkeiten und viel Organisiation an Ihm hängen.

Der beauftragte Architekt berät den Bauherren zwar über alle Erfordernisse und notwendige Fachplanungen, schließt aber keine Verträge mit anderen Büros, Einrichtungen u.s.w. ab.

Es fallen Besprechungen mit Behörden, evtl. Vermessungsbüros usw. an. Termine mit Fachplanern müssen abgestimmt werden, damit alle benötigten
Planungen auch im vereinbarten Zeitrahmen bleiben und nicht ein Planer auf den anderen warten muß.

Der Bauherr mit beauftragter Generalplanung

Generalplanung Bild 2

Bei einer beauftragten Generalplanung , werden alle für die Genehmigung und Realisierung benötigten Fachplaner durch den Generalplaner beauftragt, koordiniert und auch deren
Honorar und Kosten bezahlt.

Der Bauherr/AG hat nur einen Ansprechpartner. Er wird laufend durch den Generalplaner über alle Ergebnisse informiert.
Auch alle behördlichen Regelungen ( mit den Ämtern, mit den Prüfing. für Brandschutz - und Tragwerksplanung u.ä.) werden durch den Generalplaner abgestimmt und zur Entscheidung gebracht.